Montag, 15. April 2013

Eibe Waisenhausstraße (gefällt!)

Ort: Waisenhausstraße
Baumart: Eibe (Taxus baccata)
Zeit: April 2013
Foto: Ralf Bittner, Neue Westfälische

Wer hat ein Foto der Eibe, als sie  noch in ganzer Pracht dort stand? Bitte melden bei Kontakt.
NW 16.4.2013:

Der SPD-Ratsherr und Landschaftsarchitekt Eckhart Klemens ist entsetzt: Bei einer sonntäglichen Radtour durch die Stadt hat er festgestellt, dass eine Eibe, die an der Waisenhausstraße in einem Garten stand und nach seinen Erkenntnissen rund 200 Jahre alt war, gefällt wurde. Die Stadt verweist darauf, dass sie keine rechtliche Handhabe gehabt habe, das zu verhindern.

Es steht noch ein 80 Zentimeter hoher Stumpf, dessen Durchmesser und Jahresringe auf das hohe Alter der Eibe hinweisen, sagt Klemens, der den Bauausschuss auffordert, Eiben als schützenswerte Bäume in die Baumschutzsatzung aufzunehmen.

Solche Exemplare wie der Baum, der bereits vor etwa sechs Wochen an der Waisenhausstraße gefällt worden war, seien hinsichtlich ihrer Größe und ihres Alters selten. „Die Eibe (Taxus baccata) ist eine verkannte heimische Baumart, sie ist der langlebigste Baum unserer Breiten und das wertvollste Holz der europäischen Holzarten“, so Klemens. Solch alte Exemplare stünden allenfalls noch in alten Schlossparkanlagen. Maike Wöhler, die als Abteilungsleiterin unter anderem für die Grünflächen der Stadt zuständig ist, verweist darauf, dass die Bauverwaltung über keinen Bauvorgang zu entscheiden gehabt habe, sodass sie das Fällen des Baumes auch nicht habe verhindern können. Das war Sache des Eigentümers. Der habe von Klemens Einwand und dem Wunsch des Bauausschusses gewusst, den Baum erhalten zu wollen, ergänzt Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm. Denn sein Architekt sei in der Sitzung dabei gewesen. Der Baum hatte offenbar Parkplätzen weichen müssen.

Klemens beantragt nun, Eiben als zu schützende Nadelbäume in die Baumschutzsatzung aufzunehmen. Zur Zeit lege Paragraf 3 fest, dass Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien ebenso ungeschützt sind wie Nadelgehölze mit Ausnahme von Ginkgos und Sumpfzypressen sowie Birken, Pappeln und Weiden mit Ausnahme von Kopfweiden. Nicht geschützt sind der Satzung zufolge außerdem Schein-akazien.

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